Wichtige Hinweise zur Nutzung der Waschstraße

01. Antenne vollständig einschieben oder abnehmen. Falls Sie die Antenne nicht abmontieren, erfolgt die Wäsche auf eigene Gefahr. Falls eine Demontage der Antenne durch uns erfolgen sollte, geschieht dies auf Ihre Verantwortung.

02. Anweisungen des Personals sowie Einfahrtshinweise und sonstige Hinweise beachten.

03. Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreien Zustand (z.B. Lack, richtige Spaltmaße, Reifendruck, etc.) befinden. Im Zweifel sprechen Sie das Kassenpersonal an.

04. Motor laufen lassen, Hand- und Feststellbremse gelöst, Gang raus, Automatik auf „N“, Lenkung frei (auch nicht festhalten). Das Fahrzeug muss während des gesamten Vorgangs frei rollen können.

05. Alle Fahrzeugfunktionen (z.B. Regensensor, automatische Feststellbremse, selbsttätige Systeme, etc.) ausschalten, alle Scheibenwischer in Grundstellung (aus), Sicherheitsgurt angelegt lassen, alle Insassen ruhig sitzend, Handynutzung verboten.

06. Waschprogramm läuft vollautomatisch ab. Während des gesamten Vorgangs nicht lenken, bremsen, Gas geben, Gangstellung (Leerlauf) verändern, etc. Weder Zündung noch Motor an-/ausschalten oder sonstige Veränderungen am Fahrzeugsystem durchführen.

07. Erst wenn Ampel nach Countdown auf „grün“ springt, das Fahrzeug starten und losfahren. Zuvor keinerlei Maßnahmen ergreifen (wie z.B. Motor starten, Gang einlegen, etc.).

08. Bei Gefahr sofort dauerhaft hupen.

09. Bei Unklarheiten bitte beim Kassenpersonal melden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der Fahrzeuge im Weseler Autowaschcenter erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Fahrzeugabmessungen

01. Der Waschanlagenunternehmer gewährleistet eine, dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge.

02. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.

03. Das Personal der Waschstraße kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte.

04. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden.

05. Der Waschanlagenunternehmer haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.

06. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

07. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Scheinwerfer-Wischanlage o.ä.), verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

08. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden.

09. Der Benutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.

10. Von der Haftung ausgeschlossen sind:

  • Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 34 cm (lt. Bild)
  • Reifen mit einem Abstand von weniger als 6,0 cm bis zur Felge (lt. Bild)
  • Felgen mit überstehendem Felgenrand (lt. Bild – Felge breiter als Reifen)
  • Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von weniger als 8,0 cm (lt. Bild)
  • Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse
  • Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen
  • Von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden
  • Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre

Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

11. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.